Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt nach Paragraph 20h Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V).

Hier können Sie den aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ansehen und herunterladen:

 

20221021_Leitfaden_Selbsthilfefoerderung